AGB

1. Geltungsbereich
1.1
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen in Form von Förderprojekte der Friends of Oxford English e.V. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

1.2 Teilnehmer im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer sein.

1.3 Verbraucher im Sinne der AGB ist entsprechend § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit dem Anbieter zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.4 Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit den FOXES in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Als Unternehmer in diesem Sinne gilt auch ein Teilnehmer, der ein öffentliches Sondervermögen darstellt.

2. Förderprojekte
Friends of Oxford English e.V. bietet im Rahmen der von ihm geförderten Projekte den in diesen angemeldeten Kindern und Jugendlichen der Kunden die Möglichkeit, im Rahmen von Spracherwerbsveranstaltungen mit Muttersprachlern die englische Sprache zu erlernen und erlerntes durch Teilnahme an diesen Projekten zu festigen. Diese Projekte finden an festen Terminen unserer Kooperationspartner statt, denen auch die Organisation der Teilnahme obliegt.

3. Fördertätigkeit - Anträge
3.1
Friends of Oxford English e.V. gestaltet die konkrete Fördermassnahmen sowohl in Form von individuellen Stipendien bzw. scholarships für einzelne Kinder und Jugendliche oder im Rahmen als Projekt gebündelter Fördermassnahmen in Zusammenarbeit mit lebenden und juristischen Personen, die sich der satzungsgemässen Förderung der Ziele des Vereins verschrieben haben.
3.2 Anträge auf Förderung können sowohl von Einzelpersonen wie Institutionen beim Vorstand des Vereins jeder Zeit eingereicht werden. Sie werden im Rahmen der operativen Möglichkeiten des Vereins zeitnah behandelt. Nach Entscheid wird der Antragssteller umgehend, spätestens 14 Tage nach Entscheid informiert. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist durch die Antragstellung nicht gegeben. Die Entscheidung über die Anträge fällt der Vorstand der Friends of Oxford English e.V. Vertraulichkeit gegenüber den Anstagstellern wird gewährleistet. Bei der Entscheidung über einen Antrag sind sowohl die Qualität des Antrags hinsichtlich der Satzungszwecke des Vereins wie auch der Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel entscheidende Faktoren. Der Vorstand ist für seine Entscheidungen nur dem Verein, nicht den Antragsstellern verpflichtet.
3.3 Anträge, die von einer anderen Förderinstitution bereits abgelehnt wurden, sowie von den Friends of Oxford English e.V. abgelehnte Anträge können nicht erneut vorgelegt werden. Bei der Beantragung ist ein entsprechender Passus anzufügen.
3.4 Musteranträge stellen die Friends of Oxford English e.V. auf Wunsch zur Verfügung.

4. Zahlungsbedingungen
Über den Fluss der bewilligten Mittel wird im Antragsentscheid fallweise spezifiziert Auskunft erteilt. Über die zweckmäßige Verwendung der Mittel ist dem Vorstand der Friends of Oxford English e.V. während laufender Projekte regelmäßig und nach Abschluss des Projektes vollständig Bericht zu erstatten. Bei nicht zweckmäßiger Verwendung von Mitteln behalten sich die Friends of Oxford English e.V. deren Rückforderung vor.

5. Haftungsbeschränkung
Friends of Oxford English lehnt jede Haftung bei Projekten, die von einem Dritten angeboten und durchgeführt werden ab. Bei eigenen Projekten haften die Friends of Oxford English e.V. im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

FOXES übernimmt keine Haftung dafür, wenn vereinbarte Anforderungen von Drittanbietern durch Stipendiaten nicht erfüllt werden und Fördermassnahmen nicht stattinfden können. Auch in diesen Fälle halten sich die Friends of Oxford English e.V. eine Rückforderung der MIttel vor.

6. Widerrufsbelehrung
Ein Antrag auf Förderung kann bis zur Entscheidung des Vorstands widerrufen werden. Danach gilt Absatz 3.3 dieser AGB.

7. Persönlichkeitsrechte von Projektteilnehmern und Urheberrechte
Die Friends of Oxford English e.V. übernehmen keinerlei Haftung gegenüber Drittanbiertern im Sinne des Urheberrechtsschutzes.

8. Rücktritt seitens Friends of Exford English e.V.
8.1
Friends of Oxford English e.V. sind berechtigt, aus wichtigem Grund von zugesagten Fördermassnahmen zurückzutreten ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn

·       von Sponsoren zugesagte Mittel nicht, teilweise oder versptätet fließen.

·       wenn ein Drittanbieter seine Veranstaltung aus nicht von den Friends of Exford English e.V. zu vertretenden Umständen abgesagt.

8.2 Im Falle des Rücktritts wird der der Antragssteller unverzüglich über den Widerruf informiert.

8.3 Schadensersatzansprüche entstehen aus den vorbezeichneten Fällen nicht.

9. Schlussbestimmungen
9.1
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

9.2 Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.